Krankenfahrten

Sicher zum Termin – und wieder nach Hause

Wir fahren Sie zu Arzt, Klinik, Dialyse oder Therapie im ganzen Rheingau. Mit gültiger Verordnung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.

Das bieten wir Ihnen

So läuft die Abrechnung

  1. 01

    Ihr Arzt stellt eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) aus.

  2. 02

    Bei Bedarf genehmigt Ihre Krankenkasse die Fahrt vorab.

  3. 03

    Sie melden uns Termin, Abholadresse und Zielort – telefonisch oder online.

  4. 04

    Wir holen Sie pünktlich ab, begleiten Sie bis zur Praxistür und rechnen mit der Kasse ab.

Krankenfahrt anfragen

Bitte geben Sie Patientendaten, Krankenkasse und Termin an – wir prüfen alles und bestätigen telefonisch.

Verordnung (Muster 4)
Mobilität
Weitere Angaben

Ihre Gesundheitsdaten nutzen wir ausschließlich zur Planung und Abrechnung der Fahrt mit Ihrer Krankenkasse.

Lieber telefonisch?

Regelmäßige Fahrten melden Sie am besten einmal an – wir legen sie als feste Termine an.

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